29.12.2011 bap | Für Zeitarbeitnehmer gilt ab dem 1. Januar 2012 eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze. Die Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Festsetzung der Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird die folgenden Regelungen enthalten:
- Mindeststundenentgelte
Die Verordnung sieht Mindeststundenentgelte von 7,89 Euro im


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