ARBEIT UND MEHR Karin Pitschel und Marlis Krause Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung GmbH

Call-Center-Agent (m/w) für den Outbound-Bereich


10-09-011    Art: Zeitarbeit mit Übernahmeoption


Position

Für einen unserer Kunden, ein dynamisch wachsendes Finanzdienstleistungsunternehmen im Bereich Bonitätsauskünfte mit zentralem Sitz in Hamburg, suchen wir mehrere Mitarbeiter für das Call-Center im Outbound-Bereich. Die Stellen sind im Rahmen der Zeitarbeit mit Übernahmeoption zu besetzen - eine feste Anstellung beim Kunden ist in der Regel nach drei Monaten geplant.


Aufgaben

Zu Ihren Aufgaben gehört der telefonische Kontakt zu mittelständischen und kleinen Unternehmen. Sie verkaufen diesen Unternehmen verschiedene und individuell zugeschnittene Dienstleistungen für Bonitätsprüfungen und -auskünfte. Des Weiteren verfolgen Sie nachhaltig die Erfolge der bereits verkauften Dienstleistungen und steuern gegebenenfalls nach.


Anforderungen

Sie passen zu unserem Kunden, wenn Sie bereits einschlägige Call-Center-Erfahrungen, insbesondere aus dem Outbound-Bereich, mitbringen. Eine gewisse Verkaufsaffinität muss unbedingt gegeben sein. Weiterhin bringen Sie Engagement und Teamgeist mit. Sie arbeiten gerne in kleinen Teams, in einem kollegialen Umfeld und angenehmem Betriebsklima mit flexiblen Arbeitszeiten. Sie erhalten eine angemessene Vergütung sowie eine intensive Einarbeitung, permanente Schulungen und Weiterbildungen an einem sicheren und zukunftsorientierten Arbeitsplatz.


Kontakt


Stellen Sie uns Ihre Unterlagen gern online über unsere Homepage zur Verfügung.
Jennifer-Liv Jungkurth, Tel: 040 460 635-260 freut sich auf Ihre aussagekräftige Bewerbung.


Bewerben Sie sich bitte nur einmal bei uns. Ihre Daten sind mit der ersten Bewerbung in unserem Bewerbersystem erfasst. Sind mehrere Vakanzen für Sie interessant, teilen Sie uns einfach die jeweiligen ID-Nummern in Ihrem Anschreiben oder einer separaten E-Mail mit. Wir berücksichtigen Ihre Bewerbung dann für alle genannten Positionen. Bei Fragen rufen Sie uns gern an.
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in den Stellenbeschreibungen auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) für beide Geschlechter.