ARBEIT UND MEHR Karin Pitschel und Marlis Krause Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung GmbH

Finanzbuchhalter / Steuerfachgehilfen


07-10-036    Art: Zeitarbeit mit Übernahmeoption


Position

Für mehrere Kunden im Hamburger Raum suchen wir Finanzbuchhalter oder Steuerfachgehilfen. Die Stellen sind sowohl im Rahmen der Zeitarbeit mit Option auf Übernahme als auch der direkten Arbeitsvermittlung zu besetzen.


Aufgaben

  • Erledigung der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
  • Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Mitarbeit an Monats- und Jahresabschlüssen
  • Erstellung von Einnahme- und Überschußrechnungen
  • Erstellung von Steuererklärungen
  • Vorbereitung und Erstellung von Bilanzen
  • Durchführung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Anforderungen

  • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
  • Berufserfahrung bei einem Steuerberater oder einem Buchführungsbüro
  • Sehr gute Kenntnisse in der Lohnbuchführung
  • Sehr gute kenntnisse in der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
  • Gute Kenntnisse in Lexware Buchhalter und Lexware Lohn und Gehalt
  • Sehr gute Kenntnisse in Word, Outlook und Excel

Des Weiteren verfügen Sie über eine schnelle Auffassungsgabe, übernehmen gern Verantwortung, sind motiviert, loyal, belastbar und haben Durchhaltevermögen. Lösungsorientiertes und selbständiges Arbeiten ist für Sie selbstverständlich, zudem sind Sie gewissenhaft, zuverlässig und sorgfältig sowie freundlich und kooperativ im Umgang mit Kunden.

 


Kontakt


Stellen Sie uns Ihre Unterlagen gern online über unsere Homepage zur Verfügung.
Jennifer-Liv Jungkurth, Tel: 040 460 635-260 freut sich auf Ihre aussagekräftige Bewerbung.


Bewerben Sie sich bitte nur einmal bei uns. Ihre Daten sind mit der ersten Bewerbung in unserem Bewerbersystem erfasst. Sind mehrere Vakanzen für Sie interessant, teilen Sie uns einfach die jeweiligen ID-Nummern in Ihrem Anschreiben oder einer separaten E-Mail mit. Wir berücksichtigen Ihre Bewerbung dann für alle genannten Positionen. Bei Fragen rufen Sie uns gern an.
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in den Stellenbeschreibungen auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) für beide Geschlechter.