3. Business-Frühstück zu den Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Dichtes Gedränge herrschte in der Niederlassung Winterhude auch beim dritten Business-Frühstück, bei dem Susanne Hof, Expertin für Arbeitsrecht und Arbeitnehmerüberlassung, Fragen zum neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beantwortete.

Mit einer Extra-Portion Wissen rund um die Themen Höchstüberlassungsdauer, Equal Pay etc. starteten über 40 Kunden und Interessenten gestärkt in den Arbeitstag.
Dazu gab es orientalisch angehauchte Leckereien von der Initiative „Chickpeace". Bei dem von Manuela Maurer ins Leben gerufenen Projekt kochen geflüchtete Frauen aus Syrien und Palästina Schmackhaftes aus ihrer Heimat.

Wie hoch der Klärungsbedarf hinsichtlich der Änderungen des zum 01. April in Kraft tretenden Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist, zeigt die Resonanz auf unsere Veranstaltung: Alle drei Termine waren ruck-zuck ausgebucht und nicht Jeder, der auf der Warteliste stand, konnte auch wirklich nachrücken. Personalverantwortlichen, die nicht mit dabei sein konnten, stehen unsere Kollegen aus der Beratung gern persönlich Rede und Antwort.

Rufen Sie einfach an unter Tel. 040–460 635 0!

Mehr Infos zu den AÜG-Änderungen finden Sie auch hier.

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