FAQ - Fragen & Antworten

Generelle Fragen zur Zusammenarbeit

Welche Dienstleistungen bietet ARBEIT UND MEHR an?

ARBEIT UND MEHR ist im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, der Arbeitnehmerüberlassung mit Option auf Übernahme und der Direktvermittlung tätig.

Hat ARBEIT UND MEHR eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?

Ja, seit 10. Dezember 2000 hat ARBEIT UND MEHR die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Der arbeits- und sozialrechtliche Schutz unserer überbetrieblichen Mitarbeiter ist uns ein persönliches Anliegen. Daher halten wir uns strikt an das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das neben den gewerberechtlichen Vorgaben auch zivilrechtliche, straf- und ordnungswidrigkeitsrechtliche Bestimmungen enthält.

Welche Vorteile bringt uns die Personalsuche über ARBEIT UND MEHR?

Mit der Personalsuche über uns lässt sich Ihr HR-Bedarf sehr kurzfristig abdecken. Dies ist für Sie ohne einen zeit- und kostenintensiven Rekrutierungsprozess, sowohl in der Arbeitnehmerüberlassung als auch in der Direktvermittlung möglich. Wir übernehmen hierbei unter anderem erste Vorstellungsgespräche und die Stellenschaltung. Mitarbeiter, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung tätig sind, sind flexibel und denken sich rasch in wechselnde Abläufe und neue Strukturen ein. Auch nach einer erfolgreichen Vermittlung bleiben wir Ihr kompetenter Partner.

Ab wann zahlen wir für Ihre Leistungen?

Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung fallen erst mit dem Arbeitsbeginn unseres Mitarbeiters in Ihrem Unternehmen Kosten an.
In der Direktvermittlung berechnen wir Provisionen ausschließlich nach einer erfolgreichen Vermittlung, also wenn Ihr zukünftiger Mitarbeiter den Arbeitsvertrag bei Ihnen unterschrieben hat.

Was bedeutet Equal Pay für uns als Kunden?

Das Konzept des Equal Pays wird im deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt. Dieses greift, sobald ein überbetrieblicher Arbeitnehmer neun Monate ununterbrochen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in Ihrem Unternehmen eingesetzt ist. Nach diesen neun Monaten erhalten überbetriebliche Arbeitnehmer das gleiche Entgelt wie ein vergleichbarer Stammarbeitnehmer. Hierbei sichern Sie sich weiterhin die qualitativ hochwertige Arbeitsleistung des Mitarbeiters von ARBEIT UND MEHR und genießen die Vorteile der Kundenbetreuung durch Ihren persönlichen Personalberater.

Fragen zum Vermittlungsprozess

Wie groß ist das Bewerber-Netzwerk von ARBEIT UND MEHR?

Durchschnittlich umfasst unser Netzwerk 1.000 qualifizierte Bewerber, die im Hamburger Raum nach einer neuen beruflichen Herausforderung suchen.

Kennen Sie alle Bewerber persönlich?

Ja, jeder Bewerber hat sich bei uns zunächst schriftlich mit allen relevanten Unterlagen beworben und vorgestellt. Wenn es aus verschiedenen Gründen mal nicht persönlich im Büro passt, finden unsere Vorstellungsgespräche im ersten Schritt als Video-Interviews statt. Indem wir alle Bewerber ausführlich kennenlernen, stellen wir sicher, dass deren fachliche und soziale Kompetenzen unseren und damit auch Ihren Anforderungen entsprechen.

Wie schnell reagiert ARBEIT UND MEHR auf meine Anfrage?

Ob für Ihre Anfrage im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung oder im Rahmen der Direktvermittlung – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen mit einer verbindlichen Aussage zu Ihrer Personalanfrage.

Wie zeitnah stellen Sie mir potenzielle Kandidaten vor?

Sie erhalten von uns innerhalb der ersten 24 Stunden nach Ihrer Anfrage eine erste Einschätzung, wie viele Bewerber in unserem Netzwerk auf Ihre Anfrage passen und wann sie mit den ersten Empfehlungen rechnen können. Oft können wir Ihnen auch schon innerhalb dieser ersten 24 Stunden Kandidatenprofile, inklusive CV und ausführlicher Persönlichkeitsanalyse zukommen lassen.

Wie aktuell sind die Daten im Bewerber-Netzwerk?

Durch unseren dauerhaften Austausch mit den Bewerbern aktualisiert sich unser Netzwerk täglich. Zur Qualitätssicherung prüfen unsere Berater zusätzlich, in regelmäßigen Abständen, ob Kandidaten noch auf der Suche sind und ob sie in der Zwischenzeit ihre Qualifikationen erweitert haben.

Lernen wir potenzielle Mitarbeiter vorab persönlich kennen?

Selbstverständlich! Wir schlagen Ihnen Kandidaten vor, die Ihren Anforderungen ideal entsprechen und empfehlen immer, noch ein persönliches Gespräch zu führen. Sie entscheiden, wen Sie kennen lernen möchten und wer am Ende Ihr Unternehmen unterstützt. Denn für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Ihnen und unseren Mitarbeitern kommt es nicht nur auf die fachlichen Qualifikationen an, sondern auch auf das Zwischenmenschliche.

Wie stellen Sie sicher, dass die Bewerber zu unseren Anforderungen passen?

In unseren persönlichen Interviews prüfen wir angegebene Qualifikationen, außerdem stellen wir gezielt Fragen zu vorangegangenen Tätigkeiten. Im Auswahlprozess ermöglichen uns verschiedene Parameter, Anforderungen und Kenntnisse miteinander abzugleichen. Selbst Fahr- und Arbeitszeiten werden dabei berücksichtigt, um maximale Verlässlichkeit zu gewährleisten.

Wir schlagen Ihnen ausschließlich Kandidaten vor, die optimal zu Ihrer freien Vakanz passen.

Fragen zum Vertrag

Welches Vertragsverhältnis gehe ich ein, wenn mich ein Mitarbeiter zeitlich befristet unterstützt?

Unsere Mitarbeiter sind bei ARBEIT UND MEHR angestellt, womit alle Arbeitgeberpflichten bei uns liegen. Wir überlassen Ihnen unsere Mitarbeiter im Rahmen eines zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsvertrags. Ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und unserem Mitarbeiter aus der Zeitarbeit besteht nicht.

Welche Rechte habe ich ggü. Mitarbeitern von ARBEIT UND MEHR, die mein Unternehmen unterstützen?

Sie haben ein Weisungsrecht. Bei Ihnen eingesetzten Mitarbeiter halten sich an Ihre Anweisungen.

Werden Mitarbeiter von ARBEIT UND MEHR nach Tarifrecht bezahlt?

Als Mitglied des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) gilt für uns der laufende Tarifvertrag. Faire und seriöse Bezahlung in der Zeitarbeit ist für uns eine Frage von Verantwortung und Wertschätzung.

Sind Ihre Mitarbeiter kranken-, renten- und arbeitslosenversichert?

Unsere Beschäftigten sind bei der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung angemeldet und die entsprechenden Beiträge werden von uns abgeführt. Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch, Arbeitsschutz, Schwerbehinderten- und Mutterschutz sowie Kündigungsfristen greifen selbstverständlich auch bei uns.

Erhalten Zeitarbeitnehmer auch Gehalt, wenn sie nicht im Einsatz sind?

Selbstverständlich zahlen wir auch dann das vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt in voller Höhe.

Fragen zum Einsatz

Kann ich Mitarbeiter aus der Zeitarbeit kürzer/länger als geplant einsetzen?

Wir richten uns ganz nach Ihren Bedürfnissen und reagieren auf wechselnde Anforderungen flexibel. Zu beachten sind hier nur die Abmeldefristen unserer Mitarbeiter sowie die mit Inkrafttreten der AÜG-Reform (01.04.2017) geregelte Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten.

Ich möchte den mir überlassenen Mitarbeiter fest einstellen. Wie kann ich ihn übernehmen?

Wir freuen uns, wenn Sie unseren Mitarbeiter nicht mehr missen wollen! Das spricht für dessen Qualitäten und zeigt, dass wir einmal mehr Unternehmen und Menschen passgenau zusammengeführt haben.
Sofern Sie und unser Mitarbeiter sich über ein festes Arbeitsverhältnis einig wurden, können Sie den Mitarbeiter - unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist ARBEIT UND MEHR gegenüber - einstellen. Die anfallenden Provisionsberechnungen sind in unseren AGB geregelt.